Sie können als freischaffende Architektin/freischaffender Architekt oder als Studentin/Student die Mitgliedschaft in der Vereinigung Freischaffender Architekten beantragen.
Für Architektinnen/Architekten beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:
| als Neumitglied - für 3 Jahre | EUR | 150,00 |
| danach | ||
| bis 3,99 Mitarbeiter | EUR | 436,00 |
| ab 4,0 - 8,99 Mitarbeiter | EUR | 832,00 |
| ab 9,00 bis 18,99 Mitarbeiter | EUR | 1.264,00 |
| ab 19,00 und mehr Mitarbeiter | EUR | 2.140,00 |
Für Studentinnen/Studenten beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:
| Studentin/Student | EUR | 46,00 |
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Aufnahmeantrag Mitgliedschaft VFA (PDF)
Der Mitgliedsbeitrag schließt den Bezug des Monatsmagazins »DBZ« (Deutsche Bauzeitschrift) sowie des NewsIetters
»VFA intern« ein. An Ihre E-Mail-Adresse erhalten Sie wöchentlich den »Berliner Brief«.
Die erste Beitragsrechnung erfolgt über den anteiligen Betrag für das Eintrittsjahr.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit dreimonatiger Frist zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres möglich
