Landesgruppe Bayern
+++ Wir wünschen allen Mitgliedern der VFA Bayern ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2012. +++
Mitgliedschaft

Sie können als freischaffende Architektin/freischaffender Architekt oder als Studentin/Student die Mitgliedschaft in der Vereinigung Freischaffender Architekten beantragen.

Für Architektinnen/Architekten beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:

als Neumitglied - für 3 Jahre EUR 150,00
danach    
bis 3,99 Mitarbeiter EUR 436,00
ab 4,0 - 8,99 Mitarbeiter EUR 832,00
ab 9,00 bis 18,99 Mitarbeiter EUR 1.264,00
ab 19,00 und mehr Mitarbeiter EUR 2.140,00


Für Studentinnen/Studenten beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:

Studentin/Student EUR 46,00

 

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Aufnahmeantrag Mitgliedschaft VFA (PDF)

PDF VFA Satzung(PDF)

Der Mitgliedsbeitrag schließt den Bezug des Monatsmagazins »DBZ« (Deutsche Bauzeitschrift) sowie des NewsIetters
»VFA intern« ein. An Ihre E-Mail-Adresse erhalten Sie wöchentlich den »Berliner Brief«.

Die erste Beitragsrechnung erfolgt über den anteiligen Betrag für das Eintrittsjahr.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit dreimonatiger Frist zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres möglich