Landesgruppe Bayern
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Vertreter in der Bayrischen Architektenkammer
Bayrische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Waisenhausstr. 4
80637 München
Telefon: 089/ 139 880 – 0
Telefax: 089/ 139 880 – 55

www.byak.de

 



Lutz Heese, Dipl.-Ing.
Präsident der Architektenkammer Bayern
Harald Brunner
Udo Bünnagel
Eberhard Gruber
Martin Hauptmann
Adolf Hiendl
Helmut Rampelmann
Dr. Stefan Schrammel
Alexander Schwab
Werner Seifert
Johannes Steinhauser
Joachim Thiel

 
Die Vertreterversammlung in der Bayrischen Architektenkammer
Als zentrales Organ legt die Vertreterversammlung die Grundsätze für die Arbeit der Bayerischen Architekten-kammer fest. Sie beschließt die Satzung und andere Regelwerke, darunter auch die Berufsordnung und die Beitragsordnung. Sie genehmigt den Haushaltsplan und wählt den Vorstand sowie die Ausschüsse.

Die 125 Vertreter werden für die Dauer von vier Jahren (ab 2011: fünf Jahren) in geheimer Wahl von den Kammermitgliedern gewählt. Dabei muss
jede Fachrichtung durch mindestens zwei Mitglieder vertreten sein.
Als selbstverwaltete, basisdemokratische Organisation bietet die Bayerische Architektenkammer jedem Mitglied die Möglichkeit, Einfluss auf die Arbeit der Kammer zu nehmen:
entweder als gewählter Vertreter oder über das Engagement in einer Arbeitsgruppe, die im Auftrag des Vorstands für den Berufsstand wesentliche Themen behandelt.
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